BGH spricht Mobbing-Opfer Anspruch auf Krankentagegeld zu.

Leitsatz

Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 (3) MB/KT 94 liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann.

 

BGH 4. Zivilsenat, Urteil v. 09.03.2011, AZ: IV ZR 137/10

 
(Weitergehende Begründung folgt in Kürze!)